Terms and Conditions for Focus Languages OG
Kleeblattgasse 5/12, 1010 Wien
Stand: April 2020
- Angebote
Angebote der Focus Languages OG sind, mangels ausdrücklicher Bindung, freibleibend.
- Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass
(1) die Focus Languages OG auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungs- bzw. Trainingsauftrages von Bedeutung sind.
(2) die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungs- und Trainingsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
- Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Focus Languages OG nicht zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers betreffend die Abwerbung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Auftragnehmern der Focus Languages OG oder der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
- Schutz des geistigen Eigentums
(1) Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von der Focus Languages OG und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von beauftragten Dritten geschaffenen Werken verbleiben bei der Focus Languages OG. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der Focus Languages OG zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
(2) Unterlagen/Dokumente dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom Vertrag umfassten Zwecke verwendet werden.
(3) Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe von Unterlagen/Dokumenten jeglicher Art der Focus Languages OG an Dritte der schriftlichen Zustimmung der Focus Languages OG.
- Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) Mängel an den von der Focus Languages OG erbrachten Leistungen müssen unverzüglich, längstens innerhalb von vierzehn Tagen nach der jeweiligen Erbringung der Leistung schriftlich erhoben werden. Wenn Teile des Auftrages erbracht werden, so beginnt die Frist zur Mängelrüge ab Ablieferung des Teiles zu laufen.
Ohne fristgerechte Mängelrüge gilt die Leistung als angenommen und genehmigt.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Behebung von Mängeln, sofern diese von der Focus Languages OG zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der Focus Languages OG.
(3) Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
- Stornierung und Verschiebung
(1) Bei Fremdsprachentrainings für unternehmerische Auftraggeber (Gruppen, Einzeltrainings und Coachings) ist eine Stornierung bis eine Woche vor Trainingsbeginn kostenfrei, danach werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierung nach der ersten Trainingseinheit werden 100 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Stundenbänke können ab Beauftragung nicht mehr storniert werden.
(2) Bei halbtägigen bzw. ganztägigen Trainings ist eine Stornierung bis drei Wochen vor Trainingsbeginn kostenfrei, danach werden 50% bzw. eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn 100 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
(3) Eine Verschiebung von Unterrichtseinheiten bei Fremdsprachentrainings sowie von Coachings ist bis 14.00 Uhr des vorhergehenden Werktages kostenfrei möglich. Eine Terminverschiebung bei Seminaren und sonstigen Trainings ist bis 10 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern der neue Termin innerhalb der folgenden drei Monate liegt. Ansonsten treten obige Stornoregeln in Kraft.
- Haftung / Schadenersatz
(1) Die Haftung der Focus Languages OG für vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche ist, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
(2) Sofern Trainings, Coachings bzw. andere Termine aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Transportmitteln, behördlicher Anordnung, Streiks, Unruhen oder anderen zwingenden Gründen, die nicht im Einfluss der Focus Languages OG stehen, verschoben werden oder nicht durchgeführt werden können, so begründet dies keine Rückerstattungsansprüche.
(3) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(4) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Focus Languages OG zurückzuführen ist.
- Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Focus Languages OG ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages verarbeitet oder durch Dritte verarbeiten lässt. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Focus Languages OG gilt absolute Verschwiegenheit in Bezug auf Daten und sonstige Informationen durch den Auftraggeber während und nach einem Beratungs- und Trainingsprozess.
- Honorar / Akontozahlungen
(1) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist die Focus Languages OG berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Teilrechnung zu legen.
Weiters ist die Focus Languages OG berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen.
(2) Bei Trainings außerhalb von Wien fallen Reisekosten (amtliches Kilometergeld) an. Das Kilometergeld wird ab dem Bürostandort der Focus Languages OG berechnet. Anfallende Barauslagen, Spesen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind vom Auftraggeber der Focus Languages OG zu übernehmen bzw. gegen deren Rechnungslegung zu ersetzen.
(3) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrags aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Focus Languages OG, so behält die Focus Languages OG Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.
(4) Im Falle der Nichtzahlung von Teil- oder Zwischenabrechnungen ist die Focus Languages OG von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
(5) Trainingshonorare für Trainings an Samstagen, Sonn- und Feiertagen unterliegen einem Zuschlag von 25 % auf die geltenden Honorarsätze.
(6) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, der von der Nationalbank veröffentlicht wird, verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.
(7) Die in den Angeboten der Focus Languages OG angegebenen Preise bzw. Honorare verstehen sich exklusive der nach den österreichischen Vorschriften zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Schlussbestimmungen
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt österreichisches Recht als vereinbart.
(2) Erfüllungsort ist am Sitz der Focus Languages OG. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt.